Der Ferienplan für das aktuelle Schuljahr
Hinweis: Laut §4 der Schulbesuchsverordnung ist eine Beurlaubung vom Besuch der Schule nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. Heilkuren, Todesfall in der Familie, Eheschließung von Geschwistern) und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Über Beurlaubungen von bis zu 2 Kalendertagen entscheidet der Klassenlehrer, darüber hinaus der Schulleiter. Beurlaubungen vor oder nach Ferienabschnitten sind nicht möglich.
Den Ferienplan mit den beweglichen Ferientagen, der für alle Schulen der Stadt Leinfelden-Echterdingen Gültigkeit hat, finden Sie hier auch zum Download.